Wissenswertes über die Ersatzpflege
In der häuslichen Pflege ist es unmöglich 24 Stunden präsent zu sein. Menschen, die pflegen, wollen selbst zum Arzt, zum Friseur oder in den Urlaub fahren. Damit die pflegebedürftige Person dennoch gut versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege
-
Was sind die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege?
-
- Die Pflegeperson hat den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate lang in seiner häuslichen Umgebung gepflegt.
- Der Pflegebedürftige hat zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens den Pflegegrad 2.
-
Welche Beträge werden für die Verhinderungspflege gezahlt?
-
Die Aufwendungen für die Verhinderungspflege können sich pro Kalenderjahr auf bis zu 1.612 Euro belaufen. Dieser Betrag kann mithilfe der Leistungen zur Kurzzeitpflege bis zu 806 Euro aufgestockt werden, sodass im Kalenderjahr insgesamt bis zu 2.418 Euro verfügbar sind.
Ausnahme: Die private Pflegeperson darf nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein oder im selben Haushalt leben. In diesem Fall ist die Leistung auf das zustehende Pflegegeld (1,5 facher Satz) beschränkt.
-
Welche Arten von Verhinderungspflege gibt es?
-
Wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder Ähnliches an einzelnen Tagen verhindert ist, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den notwendigen Ersatz durch einen Pflegedienst oder eine andere Person. Dauert die Verhinderung länger als acht Stunden an, wird das Pflegegeld für diesen Tag gekürzt. Wenn es sich einrichten lässt, sollten Abwesenheiten an einem einzelnen Tag darunter liegen.
Bei Abwesenheiten unter acht Stunden wird die Verhinderungspflege stundenweise abgerechnet.
-
Für wie lange kann ich eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
-
Sie haben maximal sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese Zeiten können sowohl komplett als auch in Teilabschnitten von Wochen, Tagen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.
-
Wer erbringt die Verhinderungspflege?
-
Die ersatzweise Pflege kann von einem ambulanten Pflegedienst, aber auch von einer privaten Person geleistet werden.
-
Hat die Verhinderungspflege Auswirkungen auf das Pflegegeld?
-
Bei einer stundenweisen Verhinderungspflege erhalten Sie das Pflegegeld in voller Höhe. Falls einzelne Tage in Anspruch genommen werden, wird das Pflegegeld für den Zeitraum der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt.
Kurzzeitpflege
-
Wann kann ich die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen?
-
Die Kurzzeitpflege ist eine professionelle Alternative in der häuslichen Pflege, um zeitlich befristete Engpässe zu überbrücken - zum Beispiel, wenn die Pflegeperson erkrankt oder in Urlaub fährt.
-
Wie lange ist Kurzzeitpflege möglich und welche Leistungen werden bezahlt?
-
Die mkk Pflegekasse übernimmt eine vorübergehende stationäre Unterbringung von bis zu acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr. Dafür stehen dem Pflegebedürftigen 1.612 Euro zur Verfügung.
Besteht im Kalenderjahr ein höherer Bedarf, wird die restliche Zeit mit der Verhinderungspflege aufgestockt. Durch diese Kombination kann die mkk Pflegekasse maximal 3.224 Euro der Kosten pro Kalenderjahr übernehmen.
-
Bekomme ich während der Kurzzeitpflege weiterhin Pflegegeld?
-
Die mkk Pflegekasse zahlt das Pflegegeld für den Zeitraum der Kurzzeitpflege zur Hälfte weiter; für den ersten und letzten Tag erhalten Sie das volle Pflegegeld.
-
Habe ich Anspruch auf Kurzzeitpflege, wenn ich nicht pflegebedürftig bin, zum Beispiel nach einem Unfall?
-
Ja. Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, gewährt die mkk Krankenkasse typo3/#_msocom_1Ihnen eine Kurzzeitpflege für maximal acht Wochen im Kalenderjahr und übernimmt dafür einen maximalen Betrag von 1.612 Euro.
Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
-
Was bedeutet teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)?
-
Wenn die ambulante Pflege zu Hause nicht ausreichend gewährleistet ist, der Pflegebedarf jedoch noch nicht so groß ist, um den Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim unterzubringen, können Pflegelücken tagsüber oder in der Nacht mit der teilstationären Pflege abgedeckt werden. Bei der Tagespflege kommt der Betroffene in Kontakt mit anderen Personen, kann sich austauschen und beschäftigen. Nachtpflege bietet sich zum Beispiel an, wenn der Betroffene nicht mehr durchschlafen kann und somit die Pflegeperson stark gefordert ist.
-
Werden die Pflegebedürftigen bei der Tages- und Nachtpflege auch abgeholt?
-
In der Regel holt ein Fahrdienst die Tages- oder Nachtgäste aus ihrer Wohnung ab und bringt sie anschließend zurück nach Hause.
-
Welche Kosten entstehen durch die Tages- und Nachtpflege?
-
Die Kosten der Pflegeleistung inklusive der Fahrkosten rechnet die Tagespflegeeinrichtung direkt mit der mkk Pflegekasse ab. Entstehende Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sowie eventuell vereinbarte Zusatzleistungen werden dem Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Um für diese Kosten aufzukommen, kann der Pflegebedürftige zum Beispiel den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro nutzen.