Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern die Beschwerden der Pflegebedürftigen und ermöglichen ihnen eine selbständigere Lebensführung.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Wir übernehmen bis zu 42 Euro monatlich für Pflegemittel zum einmaligen Gebrauch. Das sind zum Beispiel:
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Desinfektionsmittel
Pflegehilfsmittel für den einmaligen Gebrauch unterstützen private Pflegepersonen bei der häuslichen Pflege.
Pflegehilfsmittel für den Mehrfachgebrauch
Für Pflegehilfsmittel, die mehrfach verwendbar sind, übernehmen wir die tatsächlichen Kosten – ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. So können etwa pro Halbjahr zwei wiederverwendbare Bettschutzeinlagen bezuschusst werden.
Technische Hilfsmittel

Technische Hilfsmittel vereinfachen die Körperpflege oder unterstützen die Mobilität. Dazu gehören zum Beispiel:
- Pflegebett
- Rollstuhl
- Gehhilfen
- Hausnotrufsystem
Technische Pflegehilfsmittel werden meist leihweise zur Verfügung gestellt. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, leisten Sie nur die gesetzliche Zuzahlung. Der Eigenanteil beträgt in der Regel zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro. Für Pflegebedürftige bis zum Ende des 18. Lebensjahres entfällt die Zuzahlung.
Ein Hausnotrufsystem wird über den Telefonanschluss in der Wohnung installiert. Die Pflegebedürftigen tragen dann einen Funksender am Körper und können im Notfall direkt Hilfe rufen.
Pflegehilfsmittel beantragen
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Mehrfachgebrauch und Hausnotruf gilt: Zugelassene Vertragspartner wie Apotheken und Sanitätshäuser kümmern sich für Sie um die Genehmigung und rechnen direkt mit uns ab. Mit der Suchmaschine finden Sie einen Vertragspartner in Ihrer Nähe.
Technische Pflegehilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Pflegebett etc.) werden im Gutachten des Medizinischen Dienstes empfohlen oder Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt stellt eine entsprechende Verordnung aus.
- Wird das Hilfsmittel im Gutachten empfohlen, ist ein Antrag nicht mehr erforderlich. Wir kümmern uns automatisch um Ihre Versorgung.
- Haben Sie eine Verordnung erhalten, so geben Sie diese bei einem Vertragspartner ab. Er wird sich um alles Weitere kümmern.
Häufige Fragen
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Muss ich bei den Pflegeverbrauchshilfsmitteln in Vorleistung treten?
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Zugelassene Vertragspartner, zum Beispiel Apotheken und Sanitätshäuser, rechnen die Hilfsmittel nach der Genehmigung direkt mit uns ab. Alternativ können Sie die Produkte auch selbst kaufen und die Belege zur Kostenerstattung bei uns einreichen. Per Post an mkk Pflegekasse, 10875 Berlin oder mit der mkk App.
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Übernimmt die mkk Pflegekasse die gesamten Kosten von Hausnotrufsystemen?
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Wir beteiligen uns mit einer monatlichen Pauschale von 25,50 Euro (netto) oder 30,35 Euro (brutto).
Hinweise für Leistungserbringer zum Kostenvoranschlag
Die Pflegekasse der mkk - meine krankenkasse nimmt am elektronischen Kostenvoranschlagsverfahren teil.
Was muss beim eKV angegeben werden?
PG 51: Positionsnummer/HMVZ-Nummer 51.40.01.4990, Stückzahl 1, Bezeichnung – „2 wieder verwendbare Bettschutzeinlagen innerhalb 6 Monate“ -, Hilfsmittelkennzeichen 00 (Neulieferung), Hilfsmitteltyp „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“, Kostenträger Pflegeversicherung
PG 54: Positionsnummer/HMVZ-Nummer 54.00.99.0001, Hilfsmittelkennzeichen 08 (Vergütungspauschale), Hilfsmitteltyp „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch", Kostenträger Pflegeversicherung
PG 52: Positionsnummer/HMVZ-Nummer, Hilfsmittelkennzeichen 08 (Vergütungspauschale), Kostenträger Pflegeversicherung, Versorgungsbeginn, Versorgungsende (für Bewilligung auf Dauer)