Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, lindern die Beschwerden der Pflegebedürftigen und ermöglichen ihnen eine selbständigere Lebensführung.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Wir übernehmen bis zu 40 Euro monatlich für Pflegemittel zum einmaligen Gebrauch. Das sind zum Beispiel:
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Desinfektionsmittel
Pflegehilfsmittel für den einmaligen Gebrauch unterstützen private Pflegepersonen bei der häuslichen Pflege. Die Artikel sind über zugelassene Vertragspartner wie Apotheken und Sanitätshäuser erhältlich. Diese rechnen die genehmigten Kosten direkt mit uns ab. Alternativ können Sie die Produkte auch selbst kaufen. Im Anschluss reichen Sie die Belege bei uns ein und wir erstatten Ihnen die Kosten.
+++ Bitte beachten Sie +++
Aufgrund der Corona-Pandemie steht Ihnen bis zum 31.12.2021 ein abweichender Höchstbetrag von monatlich 60 Euro für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Sollte in Anbetracht der dynamischen Lage die gesetzliche Regelung darüber hinaus fortbestehen, wird dies automatisch - ohne erneute Antragstellung - für Sie berücksichtigt.
Darüber hinaus übernehmen wir für die Dauer der Pandemie auch FFP2/3 Masken im Rahmen der Hilfsmittelpauschale.
Pflegehilfsmittel werden in drei Kategorien unterteilt
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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
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Pflegehilfsmittel für den Mehrfachgebrauch
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Technische Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel für den Mehrfachgebrauch
Für Pflegehilfsmittel, die mehrfach verwendbar sind, übernehmen wir die tatsächlichen Kosten – ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. So können etwa pro Halbjahr zwei wieder verwendbare Bettschutzeinlagen bezuschusst werden.
Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel vereinfachen die Körperpflege oder unterstützen die Mobilität. Dazu gehören zum Beispiel:
- Pflegebett
- Rollstuhl
- Gehhilfen
- Hausnotrufsystem
Technische Pflegehilfsmittel werden meist leihweise zur Verfügung gestellt. Ist das Hilfsmittel keine Leihgabe, leisten Sie nur die gesetzliche Zuzahlung. Der Eigenanteil beträgt in der Regel zehn Prozent, höchstens jedoch 25 Euro. Für Pflegebedürftige bis zum Ende des 18. Lebensjahres entfällt die Zuzahlung.
Ein Hausnotrufsystem wird über den Telefonanschluss in der Wohnung installiert. Die Pflegebedürftigen tragen dann einen Funksender am Körper und können im Notfall direkt Hilfe rufen.
Pflegehilfsmittel beantragen
Der Bedarf an Hilfsmitteln wird in der Regel bei der Begutachtung überprüft. Im Gutachten, das der mkk zugeht, werden die Hilfsmittel also bereits empfohlen. Ein Antrag ist dann nicht mehr erforderlich.
Häufige Fragen
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Wie erhalte ich technische Hilfsmittel?
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Es gibt zwei Möglichkeiten: die Pflegehilfsmittel werden im Gutachten des MD empfohlen oder der Arzt stellt eine entsprechende Verordnung aus.
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Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
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Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege, zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Mundschutz oder Desinfektionsmittel.
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Muss ich bei den Pflegeverbrauchshilfsmitteln in Vorleistung treten?
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Zugelassene Vertragspartner, zum Beispiel Apotheken und Sanitätshäuser, rechnen die Hilfsmittel nach der Genehmigung direkt mit uns ab. Alternativ können Sie die Produkte auch selbst kaufen und die Belege zur Kostenerstattung bei uns einreichen: mkk Pflegekasse, 10875 Berlin.
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Welcher Betrag steht mir für die Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zu?
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Die mkk Pflegekasse beteiligt sich bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Dafür stellen Sie bitte vorher einen Antrag bei der mkk Pflegekasse.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Betrag auf 60 Euro erhöht. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2020.
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Übernimmt die mkk Pflegekasse die gesamten Kosten von Hausnotrufsystemen?
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Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, beteiligen wir uns mit einer monatlichen Pauschale an einem Hausnotrufsystem. Vorab stellen Sie bitte einen Antrag bei der mkk Pflegekasse.