Pflege durch den Pflegedienst

Beim Duschen helfen, die Mahlzeiten zubereiten oder Einkäufe erledigen – private Pflegepersonen können nicht immer alle Aufgaben der häuslichen Pflege übernehmen. In bestimmten Pflegesituationen und bei fortschreitendem Pflegebedarf ist die Hilfe durch professionelle Pflegekräfte unverzichtbar. Müssen Sie bei der häuslichen Pflege einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen, unterstützen wir Sie mit Pflegesachleistungen.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegesachleistungen?

  • Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor

  • Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt

  • Die ambulante Pflege leisten Pflegekräfte eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer Sozialstation

Wie hoch ist die monatliche Pflegesachleistung?

Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad und wird direkt von uns an den Pflegedienst gezahlt.

Pflegegrad Höhe max. Pflegesachleistung ab 2025 Höhe der max. Pflegesachleistung bis 2024
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 796 Euro 761 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro 1.432 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro 1.778 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro 2.200 Euro

Individuelle Pflegeleistungen

Die ambulante, also häusliche Pflege wird von Pflegediensten und Sozialstationen angeboten. Achten Sie bei der Wahl eines Pflegedienstes darauf, dass er von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen ist. Die Pflegeleistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie individuell mit dem Pflegedienst. Ist alles geklärt, schließen Sie mit dem Pflegedienst einen schriftlichen Vertrag ab. Darin sollten Art, Umfang und Kosten der einzelnen Leistungen geregelt sein.

Welche Tätigkeiten des Pflegedienstes deckt die Pflegesachleistung ab?

BKK VBU Pflegeportal ambulante Pflegeleistungen: ältere Frau, die von einer Pflegerin gefüttert wird
Die Pflegesachleistung umfasst die Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung und Bewegung, die Hilfe bei der Haushaltsführung und die pflegerische Betreuung bei der Gestaltung des Alltags. Bitte beachten Sie: Die medizinische Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Wundversorgung oder die Blutzuckermessung, gehört nicht zur Pflegesachleistung, sondern wird durch die häusliche Krankenpflege erbracht.

Beispiele für die Tätigkeiten des Pflegedienstes

Pflegedienst finden

Der BKK Pflegefinder unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst. Sie können gezielt Informationen zu den einzelnen Anbietern abrufen und diese miteinander vergleichen.

Pflegedienst finden – Tipps, die bei der Suche helfen

  • Überlegen Sie, welche Art der Pflege, Betreuung und Versorgung Sie benötigen. Klären Sie im Vorfeld, ob der Pflegedienst diese anbietet.
  • Nehmen Sie sich die Zeit, mehrere Anbieter zu vergleichen. Fordern Sie Informationsmaterial an – telefonisch oder über die Internetseite des Pflegedienstes.
  • Vereinbaren Sie einen Besuchstermin an dem Ort, wo auch die Pflege stattfindet. Dann kann der Pflegedienst den Umfang der erforderlichen Leistungen am besten feststellen.
  • Machen Sie sich eine Checkliste mit den Leistungen, die für Sie wichtig sind. Eine solche Liste hilft Ihnen, mehrere Pflegedienste miteinander zu vergleichen.
  • Sprechen Sie an, welche persönlichen Anforderungen Sie an die Pflegekräfte haben, zum Beispiel, wenn Sie in einem Nichtraucher-Haushalt leben.
  • Lassen Sie sich ein konkretes Leistungsangebot erstellen. Der Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, wieviel Sie privat zuzahlen müssen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.

Checkliste: Ein guter Pflegedienst …

Pflegesachleistungen beantragen

Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Antragsformulare der mkk Pflegekasse können Sie einfach herunterladen und uns ausgefüllt zusenden. Per Post, Fax oder E-Mail.

Wenn die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird

Sind die Kosten für den Pflegedienst geringer als die monatliche Sachleistung, die Ihnen zusteht, können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags für verschiedene Angebote zur Alltagserleichterung einsetzen. Voraussetzung ist, dass die Angebote durch das jeweilige Landesrecht anerkannt sind und ein regelmäßiger Beratungseinsatz von Ihnen nachgewiesen wird.

Häufige Fragen

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