Pflege durch den Pflegedienst
Beim Duschen helfen, die Mahlzeiten zubereiten oder Einkäufe erledigen – private Pflegepersonen können nicht immer alle Aufgaben der häuslichen Pflege übernehmen. In bestimmten Pflegesituationen und bei fortschreitendem Pflegebedarf ist die Hilfe durch professionelle Pflegekräfte unverzichtbar. Müssen Sie bei der häuslichen Pflege einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen, unterstützen wir Sie mit Pflegesachleistungen.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegesachleistungen?
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Es liegt ein Pflegegrad von 2 bis 5 vor
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Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt
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Die ambulante Pflege leisten Pflegekräfte eines zugelassenen Pflegedienstes oder einer Sozialstation
Wie hoch ist die monatliche Pflegesachleistung?
Die Höhe der Pflegesachleistung richtet sich nach dem Pflegegrad und wird direkt von uns an den Pflegedienst gezahlt.
Pflegegrad | Höhe der max. Pflegesachleistung bis 2023 | Höhe max. Pflegesachleistung ab 2024 |
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Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 724 Euro | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro | 2.200 Euro |
Individuelle Pflegeleistungen
Die ambulante, also häusliche Pflege wird von Pflegediensten und Sozialstationen angeboten. Achten Sie bei der Wahl eines Pflegedienstes darauf, dass er von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen ist. Die Pflegeleistungen, die Sie in Anspruch nehmen möchten, vereinbaren Sie individuell mit dem Pflegedienst. Ist alles geklärt, schließen Sie mit dem Pflegedienst einen schriftlichen Vertrag ab. Darin sollten Art, Umfang und Kosten der einzelnen Leistungen geregelt sein.
Welche Tätigkeiten des Pflegedienstes deckt die Pflegesachleistung ab?
Die Pflegesachleistung umfasst die Grundpflege, also Körperpflege, Ernährung und Bewegung, die Hilfe bei der Haushaltsführung und die pflegerische Betreuung bei der Gestaltung des Alltags.
Bitte beachten Sie: Die medizinische Behandlungspflege, wie zum Beispiel die Wundversorgung oder die Blutzuckermessung, gehört nicht zur Pflegesachleistung, sondern wird durch die häusliche Krankenpflege erbracht.
Beispiele für die Tätigkeiten des Pflegedienstes
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Körperbezogene Pflegeleistungen sind zum Beispiel
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- Waschen, Zähne putzen, Hilfe beim Toilettengang
- Essen zubereiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim Gehen, Stehen und Treppensteigen
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Die Hilfe im Haushalt umfasst zum Beispiel
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- Bettwäsche und Kleidung waschen und bügeln
- Geschirr spülen
- die Wohnung putzen, aufräumen und beheizen
- Gegenstände des täglichen Bedarfs einkaufen
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Die pflegerische Betreuung bei der Alltagsgestaltung unterstützt den Pflegebedürftigen etwa
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- bei der zeitlichen und räumlichen Orientierung
- bei körperlichen und geistigen Aktivitäten im häuslichen Umfeld
- beim Aufrechterhalten sozialer Kontakte
- bei Übungen zur Verbesserung des Denkvermögens und der Wahrnehmung
Pflegedienst finden
Der BKK Pflegefinder unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst. Sie können gezielt Informationen zu den einzelnen Anbietern abrufen und diese miteinander vergleichen.
Pflegedienst finden – Tipps, die bei der Suche helfen
- Überlegen Sie, welche Art der Pflege, Betreuung und Versorgung Sie benötigen. Klären Sie im Vorfeld, ob der Pflegedienst diese anbietet.
- Nehmen Sie sich die Zeit, mehrere Anbieter zu vergleichen. Fordern Sie Informationsmaterial an – telefonisch oder über die Internetseite des Pflegedienstes.
- Vereinbaren Sie einen Besuchstermin an dem Ort, wo auch die Pflege stattfindet. Dann kann der Pflegedienst den Umfang der erforderlichen Leistungen am besten feststellen.
- Machen Sie sich eine Checkliste mit den Leistungen, die für Sie wichtig sind. Eine solche Liste hilft Ihnen, mehrere Pflegedienste miteinander zu vergleichen.
- Sprechen Sie an, welche persönlichen Anforderungen Sie an die Pflegekräfte haben, zum Beispiel, wenn Sie in einem Nichtraucher-Haushalt leben.
- Lassen Sie sich ein konkretes Leistungsangebot erstellen. Der Kostenvoranschlag gibt Ihnen Auskunft darüber, wieviel Sie privat zuzahlen müssen.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale.
Checkliste: Ein guter Pflegedienst …
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... ist transparent
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Ihr Ansprechpartner beim Pflegedienst beantwortet Ihre Anfragen offen und ehrlich. Auf Wunsch weist er die fachliche Qualifikation der eingesetzten Pflegekräfte nach und teilt Ihnen mit, welche Leistungen von Fachkräften und welche von Hilfskräften durchgeführt werden.
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… ist immer erreichbar
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Der Pflegedienst ist 24 Stunden erreichbar – auch an Wochenenden und Feiertagen.
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… ist zuverlässig
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Die Betreuung erfolgt durch festes Pflegepersonal (im Normalfall nicht mehr als vier Personen). Die Termine werden vom Pflegedienst pünktlich eingehalten und Abweichungen zuvor telefonisch mit Ihnen abgesprochen.
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… ist flexibel
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Es kommt vor, dass Sie einen Termin verschieben müssen, mit einem Mitarbeiter nicht gut auskommen oder kurzfristig zusätzliche Hilfe brauchen. In diesen Situationen kommt Ihnen der Pflegedienst entgegen und geht auf Ihre Wünsche ein.
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... berät Sie kostenfrei
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Das Erstgespräch findet beim Pflegebedürftigen zu Hause statt und ist kostenfrei.
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… erstellt Ihnen ein detailliertes Angebot
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Im Kostenvoranschlag und im Pflegevertrag sind alle Leistungen nachvollziehbar aufgelistet und der privat zu zahlende Anteil ist eindeutig ersichtlich.
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… legt einen verbindlichen Pflegeplan fest
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Die Pflegeplanung ist für alle an der Pflege beteiligten Personen verbindlich. Die Pflege wird sorgfältig dokumentiert.
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… bietet eine faire Kündigungsfrist
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Der Pflegebedürftige darf den Pflegevertrag jederzeit kündigen – das ist gesetzlich festgelegt. Die Frist für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte Ihnen ausreichend Zeit geben, einen neuen Pflegedienst zu finden (mindestens sechs Wochen).
Pflegesachleistungen beantragen
Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung und weitere Antragsformulare der mkk Pflegekasse können Sie einfach herunterladen und uns ausgefüllt zusenden. Per Post, Fax oder E-Mail.
Wenn die Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft wird
Sind die Kosten für den Pflegedienst geringer als die monatliche Sachleistung, die Ihnen zusteht, können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags für verschiedene Angebote zur Alltagserleichterung einsetzen. Voraussetzung ist, dass die Angebote durch das jeweilige Landesrecht anerkannt sind und ein regelmäßiger Beratungseinsatz von Ihnen nachgewiesen wird.
Häufige Fragen
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Kann ich mit Pflegegrad 1 auch Pflegesachleistungen erhalten?
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Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können körperbezogene Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation über den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro in Anspruch nehmen.
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Worin liegt der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
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Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige selbst und es steht ihm frei, wie er es verwenden möchte (zum Beispiel als Bezahlung für eine Pflegeperson). Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden.