Wohngruppenzuschlag
Ambulant betreute Wohngruppen können eine gute Alternative sein, insbesondere zu einem Pflegeheim. Sie fördern die Eigenständigkeit in den eigenen vier Wänden und bieten so viel Unterstützung bei der Pflege wie nötig.
Raum für Pflege und Leben
In einer Wohngruppe wohnen in der Regel drei bis zwölf pflegebedürftige Personen gemeinsam in einer großen Wohnung. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer. Zentraler Lebensmittelpunkt ist ein Gemeinschaftsraum mit ausreichend Platz, um gemeinsam zu kochen, zu musizieren oder zu spielen.
Fachkundige Hilfe im Alltag
In Pflegewohngruppen unterstützen sogenannte Präsenzkräfte die Bewohner. Sie greifen ihnen sowohl im Haushalt als auch organisatorisch unter die Arme, kümmern sich um die Betreuung und fördern das Gemeinschaftsleben. Pflege leistet die Präsenzkraft keine. Sie übernimmt aber beispielsweise den Schriftwechsel mit Pflegekassen und Behörden.
Diese Art des Zusammenlebens unterstützen wir mit einem monatlichen Wohngruppenzuschlag, den Sie direkt beantragen können (s. bitte "Wohngruppenzuschlag beantragen").
Pflegewohngruppen bieten
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ein hohes Maß an Selbstständigkeit
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eine familiäre Atmosphäre
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Sicherheit, da bei Bedarf die Pflege und medizinische Betreuung jederzeit verfügbar ist
Voraussetzungen für den Wohngruppenzuschlag
Die mkk Pflegekasse zahlt pflegebedürftigen Bewohnern einer ambulant betreuten Wohngruppe monatlich einen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro, um die Präsenzkraft zu finanzieren. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor.
- Drei bis zwölf Bewohner leben regelmäßig zusammen.
- Ziel der Wohngruppe ist die gemeinschaftliche Versorgung in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus mit häuslicher Versorgung.
- Mindestens drei Bewohner beziehen ambulante Pflegeleistungen.
- Die Mitglieder der Wohngruppe haben gemeinschaftlich eine Präsenzkraft beauftragt,
- Der Wohngruppenzuschlag wird zweckgebunden für die Präsenzkraft eingesetzt.
- Bei der Wohngruppe darf es sich nicht um eine Versorgungsform handeln, die einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) entspricht.
Wohngruppenzuschlag beantragen
Sie planen, mit anderen in einer betreuten Wohngruppe zusammenzuleben? Dann beantragen Sie einen Wohngruppenzuschlag.
Welche Kosten werden für die Wohngruppe übernommen?
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Pflegegeld oder Pflegesachleistung
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Die Pflege in einer Wohngruppe kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine private Pflegeperson sichergestellt werden. Die Pflegebedürftigen erhalten dazu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden Leistungen (Kombinationsleistungen).
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Anschubfinanzierung bei Gründung einer Wohngruppe
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Die Anschubfinanzierung subventioniert die Neugründung einer Wohngruppe.
- Jedes pflegebedürftige Gründungsmitglied erhält auf Antrag einmalig einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro von seiner Pflegekasse.
- Der Gesamtbetrag für eine Wohngruppe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt.
- Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird dieser Gesamtbetrag anteilig auf die jeweilige Pflegekasse der Pflegebedürftigen aufgeteilt.
- Die Anschubfinanzierung erhalten die Gründungsmitglieder zusätzlich zu Leistungen einer eventuell erforderlichen wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
- Der Antrag auf Anschubfinanzierung einer ambulant betreuten Wohngruppe kann innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gestellt werden.
Sie möchten eine Wohngruppe gründen und eine Anschubfinanzierung erhalten?
Stellen Sie bitte einen formlosen Antrag innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen und senden uns diesen an unsere Postadresse:mkk
10857 Berlin -
Maßnahmen für ein pflegegerechtes Wohnumfeld
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Muss die Wohnung pflegegerecht umgebaut werden, zahlt die mkk Pflegekasse bis zu 4.000 Euro pro Bewohner und maximal 16.000 Euro pro Wohngruppe für diese wohnumfeldverbessernde Maßnahme.