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Pflegezeit & Familienpflegezeit

Familie, Beruf und die Pflege eines nahen Angehörigen miteinander zu vereinbaren, ist häufig ein Drahtseilakt. Meist fehlt schlicht die Zeit, um allem gerecht zu werden. Was viele nicht wissen: Die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit können Entlastung und eine Auszeit vom Job bieten.

Sie haben folgende Möglichkeiten

  • Freistellung bis zu zehn Tage, um die Pflege in einer Akutsituation zu organisieren,

  • Freistellung bis zu drei Monate, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten,

  • Freistellung bis zu sechs Monate, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen oder

  • Freistellung bis zu 24 Monate, um einen nahen Angehörigen bei reduzierter Arbeitszeit zu Hause zu pflegen.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Jüngerer Mann schiebt älteren Mann im Rollstuhl

Tritt bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation auf, können sich Beschäftigte bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren und sicherzustellen. Zahlt Ihr Arbeitgeber während dieser Auszeit Ihr Entgelt nicht weiter (Regelfall), haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Das beantragen Sie ganz einfach bei der Pflegekasse der/ des Pflegebedürftigen.

Pflegezeit: Für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen

Hände einer Frau in gelben Gummihandschuhen beim Abwaschen an der Spüle

Um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen, können Sie bis zu sechs Monate unbezahlt ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen und die sogenannte Pflegezeit nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie bei einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten. Für diese Zeit können Sie ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen. Das erhalten Sie in monatlichen Raten und zahlen es nach Ende der Pflegezeit wieder zurück.

Möchten Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase begleiten, können Sie sich im Rahmen der Pflegezeit bis zu drei Monate von der Arbeit freistellen lassen. Dies gilt auch dann, wenn der nahe Angehörige in einem Hospiz versorgt wird.

Weitere Informationen finden Sie in den Infobroschüren und Formularen des BAFzA zur Pflegezeit.

Wie Sie eine Pflegezeit beantragen

  • Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ab wann, wie lange und in welchem zeitlichen Umfang Sie eine Freistellung von der Arbeit benötigen.

  • Wenn Sie teilweise freigestellt werden möchten, klären Sie frühzeitig, wie Ihre Rest-Arbeitszeit für beide Seiten zufriedenstellend aufgeteilt wird.

  • Melden Sie Ihre Pflegezeit auch schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber an – spätestens zehn Arbeitstage vor dem Beginn Ihrer Freistellung.

  • Weisen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen durch eine Bescheinigung der mkk Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nach.

Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate mit verringerter Arbeitszeit

Ältere Frau umringt von der Familie

Bei Bedarf können Sie für maximal 24 Monate Ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Bedingung ist, dass Sie bei einem Arbeitgeber mit mehr als 25 Beschäftigten arbeiten. Um Einkommensverluste auszugleichen, können Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen.

Um Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen,

  • teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Zeitraum und den Umfang der Freistellung spätestens acht Wochen vor Beginn der Familienpflegezeit schriftlich mit.
  • weisen Sie die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen durch eine Bescheinigung der mkk Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nach.

Hier finden Sie Formulare und Merkblätter rund um die Familienpflegezeit.

Nach Ihren Bedürfnissen miteinander kombinierbar

  • kurzzeitige Arbeitsverhinderung,

  • Pflegezeit und

  • Familienpflegezeit

Beachten Sie bitte: Das Kombinieren ist nur dann möglich, wenn die Zeiten der Freistellung nahtlos aneinander anschließen. Die Gesamtdauer beträgt maximal 24 Monate.

Pflegezeit & Co. einfach erklärt

Alles, was Sie wissen müssen: Der Erklärfilm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt einen guten Überblick über die Formen der Pflegezeit.

Häufige Fragen zu den gesetzlichen Regelungen

Wer ist ein "naher Angehöriger"?

Zu den nahen Angehörigen zählen laut Gesetz:

  • Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern und Großeltern
  • Ehegatten und Lebenspartner
  • Partner in lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften
  • Geschwister
  • Schwägerinnen und Schwager
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, auch des Ehe- oder Lebenspartners
  • Schwieger- und Enkelkinder

Kann mich mein Arbeitgeber während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, Pflegezeit oder Familienpflegezeit entlassen?

Nein, es gilt ein besonderer Kündigungsschutz für alle drei Arten der Freistellung. Mit der Ankündigung bei Ihrem Arbeitgeber kann Ihnen nicht mehr oder nur in seltenen Ausnahmefällen gekündigt werden. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Ankündigung, maximal jedoch zwölf Wochen vor der angekündigten Auszeit, und endet mit der Zeit Ihrer Freistellung.

Bin ich während der Pflegezeit sozial abgesichert?

Ihr Versicherungsschutz bleibt erhalten, auch wenn Sie während der Pflegezeit keine Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Kranken- und Pflegeversicherung

Haben Sie Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung, sind Sie darüber weiterhin kranken- und pflegeversichert. Ist eine Familienversicherung nicht möglich, zahlt die mkk Pflegekasse Ihnen einen Beitragszuschuss. Dieser Zuschuss entspricht der Höhe des Mindestbeitrags zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung.

Rentenversicherung

Die mkk Pflegekasse übernimmt die Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Sie regelmäßig mindestens zehn Stunden verteilt auf zwei Tage pro Woche pflegen. Der Pflegebedürftige muss dafür mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sein.

Arbeitslosenversicherung

Die mkk Pflegekasse zahlt für Sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn Sie wegen der Pflege Ihre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen, ganz aufgegeben oder unmittelbar vor der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben.

Unfallversicherung

Während der häuslichen Pflege haben Sie – wenn Sie die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllen - zusätzlich einen Unfallversicherungsschutz. Erfahren Sie mehr über die soziale Sicherung während der Pflegezeit.

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