Pflegebegutachtung
Inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird durch den Medizinischen Dienst, kurz MD, festgestellt. Der MD ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst im Gesundheitswesen. Er ist unabhängig und arbeitet mit speziell ausgebildeten Pflegefachkräften, Ärztinnen und Ärzten. Wir beauftragen den MD, ein Pflegegutachten zu erstellen, sobald Sie einen Antrag auf Pflegeleistung gestellt haben.
Voraussetzungen für die Leistungen der Pflegekasse
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Pflegebedürftige müssen in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre bei einer Pflegekasse versichert gewesen sein.
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Bei familienversicherten Kindern ist diese Zeit erreicht, wenn ein Elternteil die Bedingung erfüllt.
Pflegebedürftigkeit & Pflegebegutachtung
Pflegebedürftigkeit kann in jedem Alter auftreten. Pflegebedürftig sind Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ihren Alltag nicht länger selbstständig bewältigen können und deshalb pflegerische Unterstützung benötigen. Der Pflegegrad bemisst sich nach den bestehenden Einschränkungen der Selbstständigkeit. Körperliche, psychische und das Denken betreffende Beeinträchtigungen werden dabei gleichermaßen berücksichtigt.
Wie wird Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Der MD stellt bei der Begutachtung fest, wie selbstständig der Pflegebedürftige bei der Bewältigung des Alltags ist und wobei er Unterstützung benötigt. Das Ergebnis, ob eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist und welcher Pflegegrad vorliegt, wird in einem Gutachten dokumentiert. Darüber hinaus empfiehlt der MD geeignete Hilfsmittel und Maßnahmen, die darin unterstützen, den Alltag möglichst selbstständig zu meistern.
Wie läuft die Pflegebegutachtung ab?
Für die Begutachtung kommt jemand vom MD nach vorheriger Terminvereinbarung zum Pflegebedürftigen nach Hause. Bei diesem Hausbesuch stellt er mit Hilfe eines vorgegebenen Fragenkatalogs fest, wie selbstständig der Betroffene den Alltag gestalten kann und wobei er Hilfe benötigt. Der Hausbesuch kann bis zu einer Stunde dauern.
Sechs Lebensbereiche ("Module") werden bei der Begutachtung geprüft
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Modul 1: Mobilität
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Körperliche Bewegungsfähigkeit
Zum Beispiel: Kann der Pflegebedürftige selbstständig vom Bett aufstehen? Ist Treppensteigen möglich? -
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
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Verstehen und Sprechen
Zum Beispiel: Kann der Pflegebedürftige sich räumlich und zeitlich orientieren? Kann er Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen? -
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
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Steuerung von Verhaltensweisen und Handlungen
Zum Beispiel: Benötigt der Pflegebedürftige Hilfe aufgrund von psychischen Problemen wie ängstlichem oder aggressivem Verhalten? -
Modul 4: Selbstversorgung
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Selbstversorgende Handlungen im Alltag
Zum Beispiel: Kann der Pflegebedürftige sich selbst waschen und anziehen? Kann er selbstständig essen und trinken? -
Modul 5: Bewältigung und Umgang mit der Krankheit und Therapie
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Ausführung von Therapiemaßnahmen und Benutzung von Hilfsmitteln
Zum Beispiel: Kann der Pflegebedürftige seinen Blutzucker eigenständig messen oder mit dem Rollator umgehen? -
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
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Gestaltung des Tagesablaufs
Zum Beispiel: Kann der Pflegebedürftige Termine wahrnehmen, die Skatrunde besuchen?Die Bereiche "Außerhäusliche Aktivitäten" (Modul 7) und "Haushaltsführung" (Modul 8) werden ebenfalls eingeschätzt und fließen in die Pflegeplanung mit ein. Bei der Festlegung des Pflegegrades werden sie jedoch nicht berücksichtigt.
Wie wird der Pflegegrad errechnet?
In jedem der sechs Module vergeben die Gutachter des MD Punkte nach einem System, das von Pflegewissenschaftlern erarbeitet und gesetzlich festgelegt wurde. Die Punkte fließen, unterschiedlich gewichtet, in die Gesamtwertung ein. Vom Gesamtpunktwert leitet sich der Pflegegrad ab. Dabei gilt: Je stärker die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, desto höher der Pflegegrad.
Wie geht es nach der Begutachtung weiter?
Die Ergebnisse der Begutachtung fasst der MD in einem Gutachten zusammen und leitet es an die mkk Pflegekasse weiter. Im Anschluss erhalten Sie von uns einen Bescheid über den Pflegegrad – inklusive einer Kopie des Gutachtens. In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid bis zu 25 Arbeitstage.
Bereiten Sie sich genau auf die Begutachtung vor
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Vorüberlegung
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Gehen Sie die Lebensbereiche (Module) durch und überlegen Sie, was im Alltag besondere Schwierigkeiten macht. Wobei wird Unterstützung benötigt? Welche Bereiche können selbständig bewältigt werden? Wäre eine längerfristige Pflege durch Angehörige/private Pflegepersonen möglich?
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Vertrauensperson
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Falls Sie selbst pflegebedürftig sind, bitten Sie jemanden, der mit Ihrer Situation vertraut ist oder Sie im Alltag unterstützt, bei der Begutachtung dabei zu sein.
Einige Fragen können unangenehm sein. Eine Vertrauensperson kann helfen, den Verlust der Selbstständigkeit realistisch zu beschreiben, zum Beispiel in einem Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter.
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Dokumente
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Halten Sie wichtige medizinische Unterlagen bereit. Dazu gehören
- Berichte des Haus- oder Facharztes,
- aktuelle Krankenhausentlassungsberichte,
- ein Medikamentenplan,
- eine Liste bereits genutzter Hilfsmittel (z. B. Hörgerät)
- die Pflegedokumentation, falls der Pflegedienst bereits im Einsatz ist
Eigene Notizen über den Verlauf der Krankheit und die Alltagsschwierigkeiten sind ebenfalls von Vorteil.
Laden Sie hier Ihren Pflegeantrag herunter
Damit der Medizinische Dienst einen Pflegegrad ermitteln kann, stellen Sie bitte einen Antrag auf Pflegeleistungen.
Häufige Fragen
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Wie bekomme ich eine Pflegebegutachtung?
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Nachdem Sie bei uns einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben, meldet sich der Medizinische Dienst bei Ihnen und schlägt einen Termin für die Pflegebegutachtung vor.
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Wer führt die Begutachtung durch?
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Eine Gutachterin oder ein Gutachter des MD führt die Pflegebegutachtung durch. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte.
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Wo findet die Begutachtung statt?
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In der Regel kommt der MD, nach vorheriger Terminvereinbarung, nach Hause, das kann auch ein Alten- oder Pflegeheim sein.
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Wie läuft die Begutachtung ab?
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Anhand eines Fragenkatalogs macht sich der MD ein Bild von der persönlichen Pflegesituation des Betroffenen und stellt fest, inwieweit die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Der Hausbesuch kann bis zu eine Stunde dauern.
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Wie wird die Pflegebedürftigkeit von Kindern festgestellt?
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Kinder benötigen naturgemäß bis zu einem bestimmten Alter Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Deshalb werden ihre Fähigkeiten bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit mit denen eines gesunden gleichaltrigen Kindes verglichen.
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Was ist bei Menschen mit Demenz zu beachten?
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Seit der Pflegereform 2017 werden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen in gleichem Maße berücksichtigt. Menschen mit Demenz erhalten so einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, werden bei der Begutachtung befragt, auch wenn das Gespräch durch die Erkrankung beeinträchtigt ist. Der Gutachter des MD bespricht die Informationen im Anschluss mit der anwesenden Begleitperson.
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Was tun bei plötzlichem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit?
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Wenn die Pflegebedürftigkeit plötzlich, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, eintritt also ein akuter Bedarf an Pflege besteht, und der Betroffene im Krankenhaus liegt, können Sie über den Sozialdienst des Krankenhauses eine Eileinstufung veranlassen. Die Begutachtung erfolgt innerhalb einer Woche.