Wenn Kinder Pflege brauchen
Wer an Pflege denkt, hat meist ältere Menschen vor Augen. Dabei sind rund 80.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren durch Komplikationen bei der Geburt, angeborenen Behinderungen oder früh aufgetretenen Krankheiten pflegebedürftig. Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich in einigen Punkten zu denen für Erwachsene.
Wann braucht ein Kind Pflege?
Oft bemerken Eltern nicht, dass ein Kind mit einer Behinderung mehr Zeit, Fürsorge und Zuwendung benötigt, als ein gleichaltriges Kind ohne Handicap. Daher werden Kinder bei der Zuordnung zu einem Pflegegrad mit gesunden Kindern verglichen. Ab einem gewissen Alter sollte ein Kind selbstständig sein, sich etwa ohne Hilfe waschen und ankleiden können. Ab dem elften Geburtstag gelten bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst die gleichen Grundlagen wie bei Erwachsenen.
Regeln bei Kindern unter 18 Monaten
Da sehr kleine Kinder von Natur aus unselbstständig sind, werden sie per Gesetz einen Pflegegrad höher eingestuft, als im Gutachten diagnostiziert. Damit sollen in den ersten Lebensmonaten wiederholte Begutachtungen vermieden werden. Ab dem 18. Lebensmonat gilt dann der Pflegerad des Gutachtens. Eine weitere Begutachtung ist dafür nicht nötig.
Pflegezuschuss beantragen
Höherstufung, Verhinderungspflege oder Pflegeunterstützungsgeld – für die Pflege von Kindern gelten dieselben Anträge wie für die Pflege Erwachsener.