Pflege für behinderte Menschen
Menschen mit Handicap, seien es körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit und Fürsorge. Denn im Alltag ist jede und jeder auf seine Weise eingeschränkt. Manchen reicht der Umbau in ein behindertengerechtes Zuhause, andere benötigen Pflege und Betreuung rund um die Uhr.
Leistungen der stationären Pflege für behinderte Menschen
Im Pflegeheim oder in Wohngemeinschaften leben behinderte Menschen mit anderen zusammen und werden rund um die Uhr professionell betreut.
Voraussetzungen der Pflegeleistungen für behinderte Menschen
Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 haben Anspruch auf Pflegeleistungen der Pflegekasse. Um den Pflegegrad zu ermitteln, beauftragen wir den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD) für eine Begutachtung. Dafür füllen Sie bitte den Erst- und Höherstufungsantrag aus und senden ihn unterschrieben an unsere Postadresse zurück.
Pflegeleistungen beantragen
Sie können bei uns jederzeit einen Antrag stellen. Den Erstantrag auf Feststellung des Pflegegrades, Pflegehilfsmittel und weitere Anträge finden Sie auf einen Blick.
Links & Anlaufstellen
- Beratung der Behindertenhilfe (Aktion Mensch e.V.)
- Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Ratgeber für Menschen mit Behinderung (BMAS)
- Hilfe für & in Beruf (Bundesagentur für Arbeit)
- Beantragung Schwerbehindertenausweis (BMAS)
- Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)