Pflegegrade
Wer seinen Alltag nicht mehr allein bewältigen kann – sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder das Alter – braucht die pflegerische Unterstützung von Angehörigen oder Pflegefachkräften. Die Pflegegrade machen Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit erkennbar. Diese lassen sich anhand eines Punktesystems bestimmen – vom Pflegegrad 1, einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bis zu Pflegegrad 5, ihrer schwersten Form. Der ermittelte Pflegegrad ist ausschlaggebend für die Pflegeleistungen, die Sie bei der Pflegekasse der mkk – meine krankenkasse beantragen können.
Was ist der Pflegegrad?
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Der Pflegegrad sagt aus, inwieweit die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in seinem Alltag eingeschränkt ist. Was kann er ohne fremde Hilfe machen, wobei benötigt er Unterstützung? Körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen werden gleichermaßen berücksichtigt.
Wer ermittelt den Pflegegrad?
Stellst du bei uns einen Antrag auf Pflegeleistungen, beauftragen wir den Medizinischen Dienst, den MD, mit einer Begutachtung. Diese erfolgt in der Regel dort, wo die Pflege später stattfindet. Der Gutachter bzw. die Gutachterin ermittelt anhand verschiedener Kriterien, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad gegeben ist. Das Gutachten leitet der MD an die Pflegekasse der mkk weiter. Im Anschluss erhältst du von uns einen Bescheid über den Pflegegrad und eine Kopie des Gutachtens.
Den Pflegegrad berechnen
Die Gutachter bewerten sechs Bereiche des täglichen Lebens in sogenannten Modulen. Für jedes Modul vergeben sie Punkte, je nachdem, wieviel Unterstützung die oder der Betroffene benötigt. Die Punkte der einzelnen Bereiche fließen unterschiedlich gewichtet in den Gesamtpunktwert ein. Dieser bestimmt den Pflegegrad. Es gilt: Je weniger selbstständig der oder die Pflegebedürftige und je höher der daraus entstehende Hilfebedarf ist, desto höher ist der Pflegegrad.
Die Begutachtung besteht aus sechs Modulen. Ein Übersicht findest du auf der Seite Pflegebegutachtung.
Pflegegrade – das Punktesystem
Der Pflegegrad ergibt sich aus dem Gesamtpunktwert der Begutachtung. Für jeden Pflegegrad ist eine Punktespanne definiert:
Pflegegrad | Punkte | Grad der Beeinträchtigung |
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Pflegegrad 1 | 12,5 – 26,5 | Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten vor. |
Pflegegrad 2 | 27 – 47 | Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten vor. |
Pflegegrad 3 | 47,5 – 69,5 | Es liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten vor. |
Pflegegrad 4 | 70 – 89,5 | Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bzw. der Fähigkeiten vor. |
Pflegegrad 5 | 90 | Es liegen schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor. |
Pflegeleistungen staffeln sich nach dem Pflegegrad
Pflegebedürftige können Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden Leistungen bei der mkk Pflegekasse beantragen. Die Höhe und der Umfang dieser Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad.
Hinweis: Der Pflegebedürftige muss nicht zwingend in seiner Wohnung gepflegt werden. Die Pflege ist auch in einem anderen Haushalt oder beim betreuten Wohnen möglich.
Besonderheit Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen vergleichsweise niedrigen Pflegebedarf. Sie erhalten auf Wunsch eine umfassende Pflegeberatung für sich und ihre Pflegeperson. Darüber hinaus können sie Leistungen beantragen, die ihnen helfen, ihre Wohn- und Versorgungssituation an die Pflegebedürftigkeit anzupassen.
Leistungen bei Pflegegrad 1:
- Pflegeberatung
- Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst
- Wohngruppenzuschlag
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
- Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro
- Bei stationärer Pflege ein monatlicher Zuschuss von 125 Euro
- Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen (spezielle Angebote für die Bewohner, zum Beispiel Basteln, Brettspiele, kulturelle Veranstaltungen)
Pflegeantrag stellen
Um Pflegeleistungen zu erhalten, stelle bitte einen Antrag und sende uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax oder E-Mail zu.
Häufige Fragen
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Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
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Nicht bei allen körperlichen, geistigen oder seelischen Problemen brauchen Betroffene Pflege. Erst wenn sie über den Zeitraum von 6 Monaten im Alltag nicht selbstständig zurechtkommen, gelten sie als pflegebedürftig und können einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Allerdings muss der Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang pflegeversichert gewesen sein.
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Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen?
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Du kannst nicht direkt einen Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad ergibt sich aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Wir beauftragen den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung, nachdem du bei uns einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt hast.
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Wie wird der Pflegegrad bei Kindern festgestellt?
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Um die Pflegebedürftigkeit eines Kindes festzustellen, werden die Fähigkeiten mit denen eines gesunden gleichaltrigen Kindes verglichen.
Bei Kindern im Alter von bis zu 18 Monaten werden bei der Begutachtung nur die altersunabhängigen Bereiche betrachtet. Sie werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft als ältere Kinder oder Erwachsene. Nach dem 18. Lebensmonat werden sie automatisch und ohne dass eine erneute Begutachtung notwendig wird, in den „regulären“ Pflegegrad (also einen Pflegegrad niedriger) eingestuft.